Verletzungsverfahren
Verletzungsverfahren dienen der Durchsetzung von Schutzrechten, insbesondere von Ansprüchen auf Unterlassung und Schadensersatz. Verletzungsklagen werden in Europa heutzutage meistens beim Einheitlichen Patentgericht (UPC) eingereicht.
Bei einem Patent ist zu prüfen, ob ein Produkt oder der Standard eines standardkonformen Produktes in den Schutzbereich des Patentes fällt. Dies erfordert ein Höchstmaß an technischem Sachverstand. Bei Patenten, die eine marktbeherrschende Stellung verschaffen könnten, beispielsweise bei standardessenziellen Patenten, müssen außerdem schon im Vorfeld einer Verletzungsklage von beiden Parteien die FRAND-Regeln eingehalten werden. Weitere Komplikationen ergeben sich, wenn Verletzungsverfahren aus mehreren Schutzrechten oder in mehreren Ländern aufeinander abgestimmt werden sollen.
Unsere Anwälte sind regelmäßig in Verletzungsverfahren sowohl vor den deutschen Gerichten als auch vor dem UPC involviert. Als Patentinhaber oder potenzieller Patennutzer beraten wir Sie zum außergerichtlichen Vorgehen. Vor Gericht arbeiten wir Ihre Position technisch umfassend heraus. Für nichttechnische Aspekte arbeiten wir mit den hierfür besten Rechtsanwälten zusammen.