Bedeutende Reform des chinesischen Markenrechts: 10 wichtige Änderungen und Aktionsplan
Am 1. Januar 2027 wird China die umfassendste Reform des Markenrechts seit Jahrzehnten in Kraft setzen. Mit dem Wechsel von einem registrierungsorientierten System hin zu einem System, das sich strikt an der tatsächlichen Markennutzung orientiert, erfordert diese Reform sofortige strategische Anpassungen für alle internationalen Unternehmen, die in China tätig sind.
Im Folgenden werden die wichtigsten gesetzlichen Änderungen zusammengefasst sowie die Compliance-Schritte dargestellt, die zum Schutz von Markenwerten unternommen werden müssen.
Gesetzliche Kernänderungen
- Objektiver Standard für „Bösgläubigkeit“: Die subjektive Absicht wird durch eine objektive Prüfung ersetzt, nämlich, ob eine Anmeldung „die normalen Produktions- und Geschäftsanforderungen eindeutig übersteigt“. Defensivanmeldungen müssen nun eine rationale Verbindung zu den tatsächlichen oder geplanten Geschäftsaktivitäten aufweisen.
- Amtswegige Löschungen (Ex Officio): Die chinesische Nationalbehörde für geistiges Eigentum (CNIPA) ist befugt, Marken proaktiv zu löschen, die ohne rechtfertigende Gründe an drei aufeinanderfolgenden Jahren ungenutzt bleiben.
- Strenge Geldstrafen: Bösgläubigen Marken-Horter drohen Verwaltungsstrafen von bis zu 100.000 RMB. Bei irreführender Markennutzung können Unternehmen mit Geldstrafen von bis zu 250.000 RMB belegt werden, oder mit dem bis zu Fünffachen des illegalen Umsatzes, wenn dieser 50.000 RMB übersteigt.
- Schnellere Verfahren: Die Widerspruchsfrist für vorläufig genehmigte Marken wird von drei Monaten auf zwei Monate verkürzt.
- Einführung dynamischer Marken: Animierte Logos, Start-up-Animationen und interaktive Benutzeroberflächen sind nun offiziell eintragungsfähig.
- Keine Wartezeit für neu ausgestellte Marken: Wenn eine Marke wegen Nichtbenutzung gelöscht wird oder abläuft, können Dritte sie sofort registrieren. Damit entfällt die bisherige einjährige Wartezeit (die jetzt nur noch bei freiwilligem Verzicht gilt).
- Gleichgesetzte Schadensberechnung: Die Gewinne des Verletzers werden auf die gleiche Prioritätsstufe wie die tatsächlichen Verluste des Inhabers gesetzt. Dies ermöglicht den Klägern, den Betrag einzufordern, der höher und besser durch Beweise untermauert ist.
- Klarstellung der Einrede der dreijährigen Nichtbenutzung: In Verletzungsklagen wird die Einrede der dreijährigen Nichtbenutzung rückwirkend ab dem Beginn der verletzenden Handlung bemessen. Das bedeutet, dass sich die Kläger dieser Einrede nicht dadurch entziehen können, dass sie die Markennutzung nach Beginn der Verletzung wieder aufnehmen.
- Erweiterter Schutz bekannter Marken: Der klassenübergreifende Schutz wird auf nicht eingetragene, bekannte Marken ausgeweitet.
- Strafen bei Rechtsmissbrauch: Die Erhebung bösgläubiger Klagen gegen Wettbewerber zur Störung des fairen Marktwettbewerbs ist nun ausdrücklich untersagt.
Aktionsplan für Unternehmer
- Markenportfolios prüfen und bereinigen: Verzichten Sie freiwillig auf Marken, die über den legitimen Geschäftsbedarf hinausgehen oder für die keine realistischen Nutzungspläne vorliegen, um dem Vorwurf des Hortens vorzubeugen.
- Kontinuierliche Nutzungsnachweise sichern: Dokumentieren Sie Transaktionen, Rechnungen, Produktverpackungen und Marketing systematisch. Insbesondere Online-Geschäftsaktivitäten (E-Commerce-Aufzeichnungen, Live-Streaming-Material, Screenshots von App-Launches) sind nun gesetzlich als gültiger Nachweis der Markennutzung verankert.
- Überwachungsfristen beschleunigen: Aktualisieren Sie Ihre Markenüberwachungsprotokolle, um dem verkürzten zweimonatigen Widerspruchsfenster Rechnung zu tragen.
- Marketing- und Verpackungs-Compliance überprüfen: Stellen Sie sicher, dass Werbematerialien, soziale Medien und Verpackungen keine irreführenden, übertriebenen oder falschen Angaben zu Herkunft, Qualität oder Inhaltsstoffen eines Produkts enthalten (z. B. unbegründete Bezeichnungen wie „Premium“ oder „rein natürlich“), um empfindliche Verwaltungsstrafen zu vermeiden.
- Due Diligence bei Agenturen durchführen: Arbeiten Sie ausschließlich mit Markenagenturen zusammen, die das neu eingeführte Registrierungssystem durchlaufen haben. Die Unterstützung von Kunden bei bösgläubigen Anmeldungen führt zu schweren Strafen für die Agenturen (10.000 bis 200.000 RMB).
Fazit
Da China aktiv zu einem Modell der „tatsächlichen Nutzung“ übergeht, garantieren defensive Registrierungen allein keine Markensicherheit mehr. Unternehmen müssen zu einem aktiven, lückenlos dokumentierten Lebenszyklusmanagement ihrer Marken übergehen, um sich in diesem neuen regulatorischen Umfeld erfolgreich zu behaupten. Unsere Kanzlei kann Sie gerne hierbei unterstützen.
Autor: Ludwig Lindermayer
E-Mail: lindermayer@paustian.de